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Vernehmlassung Kanton Solothurn

21. März 2018 admin Comments Off

Zurzeit läuft im Kanton Solothurn die Vernehmlassung zur Totalrevision des Gesundheitsgesetzes. Das neue Gesetz möchte nach einer Übergangsfrist von 7 Jahren nach Inkrafttreten der Revision die Berufsausübungsbewilligungen von NaturheilpraktikerInnen ohne eidgenössisch anerkanntes Diplom löschen. Sowohl der TCM Fachverband als auch die OdA AM haben auf die Vernehmlassung geantwortet und eine Besitzstandswahrung bestehender Berufsausübungsbewilligungen gefordert.