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Kanton Aargau: Bewilligungspflicht gilt auch für Tuina

3. Oktober 2018 admin Comments Off

Wir möchten daran erinnern, dass im Kanton Aargau alle Schwerpunkte der TCM (Akupunktur, Tuina und Chinesische Arzneitherapie nach TCM) unter die Bewilligungspflicht fallen. Informationen, wonach die Tuina von der Bewilligungspflicht ausgenommen sei, sind falsch.
Nicht unter die Bewilligungspflicht fallen einzig die Methoden der Komplementärtherapie, wie Akupunktmassage oder Shiatsu.