Anfordern von Bundesbeiträgen für die AbsolventInnen der HFP
Seit Januar 2018 kann der Bund finanzielle Unterstützung leisten für die Ausbildung zur Naturheilpraktikerin / zum Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom. So können Sie Bundesbeiträge anfordern:
Prüfen Sie zuerst, ob Sie Beträge zugut haben. Die beiden wichtigsten Voraussetzungen für die Unterstützung sind:
1. Finanziert werden «Vorbereitungskurse»
Mit «Vorbereitungskurse» sind zum Beispiel die Module M1-M6 gemeint. Damit Sie für einen Kurs Bundesbeiträge beantragen können, muss dieser auf der «Liste der vorbereitenden Kurse» des SBFI stehen. Die Liste für die TCM ist unter diesem Link einsehbar.
Wichtig: Wählen Sie bei den Suchoptionen das Jahr, in welchem Ihr Kurs gestartet ist! Kurse, die 2017 oder früher begonnen haben, sind nicht beitragsberechtigt.
2. HFP muss absolviert sein
Sie müssen die Höhere Fachprüfung absolviert haben. Es ist allerdings keine Voraussetzung, dass Sie die HFP bestanden haben. In besonderen Situationen können Bundesbeiträge ausnahmsweise auch schon während der Ausbildung ganz oder teilweise ausbezahlt werden. Falls Sie die Bundesbeiträge bereits während der Ausbildung beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an die “Abwicklungsstelle Bundesbeiträge für vorbereitende Kurse auf eidgenössische Prüfungen” (Telefon: 0840 400 501, E-Mail: bundesbeitraege@sdbb.ch).
Alle Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, finden Sie hier.
Hier können Sie die Beiträge anfordern:
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich auf dem Online-Portal des Bundes anmelden und die Auszahlung beantragen. Beachten Sie dazu diese Anleitung und klicken Sie auf den Link unter “Schritt 1”.
Planen Sie für das Prozedere mindestens eine halbe Stunde ein.
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