Kanton Obwalden
Wer nach dem 01.02.2023 im Kanton Obwalden in den Bereichen TCM, Homöopathie, TEN oder Ayurvedamedizin praktiziert, muss nach dann geltendem Gesetz die Höhere Fachprüfung bestanden haben. Dies gilt auch für Therapierende, welche bereits mit einer kantonalen Berufsausübungsbewilligung praktizieren.
Wir wurden bei der Entstehung des Gesetzes nicht zur Vernehmlassung eingeladen und konnten uns somit nicht für eine Besitzstandwahrung einsetzen. Die OdA AM wurde von uns Ende August dieses Jahres beauftragt, beim Kanton Obwalden vorstellig zu werden, um für bereits praktizierende Therapeuten eine Besitzstandwahrung zu erwirken. Wir halten Sie auf dem Laufenden.