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Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit der Anmeldung zur HFP

7. November 2022 admin Comments Off

Wer mindestens 5 Jahre Berufstätigkeit gemäss den Vorgaben im Reglement Übergangsbestimmungen nachweisen kann, kann sich bis zum 21.11.22 zu vereinfachten Bedingungen zur HFP anmelden.

Kurz vor Abschluss der Übergangsbestimmungen erhielt die Geschäftsstelle vermehrt Anfragen von Prüfungsinteressenten.

Gerne beantworten wir hier die häufigsten Fragen:

  1. Ich kann die Prüfung nicht schon im Frühjahr 2023 absolvieren. Muss ich mich trotzdem anmelden? – Sie müssen sich in jedem Fall anmelden. Wenn Sie die Prüfung noch nicht im Frühling ablegen können, tragen Sie im Bemerkungsfeld «not ready» ein und bringen Sie eine Begründung an, sowie das Datum, an dem Sie frühestens antreten können.
  2. Ich möchte mich anmelden, bin jedoch beeinträchtigt. Was kann ich tun? – Wenn für Sie das Ablegen der Prüfung wegen einer Beeinträchtigung (z.B. Prüfungsangst, Legasthenie, Stottern, etc.) erschwert wird, können Sie ein Gesuch auf Nachteilsausgleich stellen. Damit erreichen Sie, dass die Prüfungssituation an Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst wird.
    • Melden Sie sich bis zum 21.11.22 zur HFP an.
    • Stellen Sie das Gesuch auf Nachteilsausgleich unbedingt schon bei der Anmeldung, damit die OdA AM Zeit hat, das Setting auf Ihre Bedürfnisse anzupassen.
      Gesuche, die erst nach einer nicht bestandenen Prüfung gestellt werden, können erst bei der Repetition berücksichtigt werden. Es ist nicht möglich, die nicht bestandene Prüfung nachträglich zu annullieren.
  3. Ich möchte mich anmelden, bin jedoch erkrankt, Schwanger oder habe kleine Kinder. Was kann ich tun? – Wer temporär an der Vorbereitung zur HFP oder an deren Teilnahme verhindert ist (Schwangerschaft, Kleinkinder, länger andauernde Erkrankung oder Rekonvaleszenz), kann im Bemerkungsfeld «not ready» eintragen und einen Grund angeben. Senden Sie ein Arztzeugnis, einen Geburtenschein o.ä. mit. Die OdA AM wird Sie nach Möglichkeit für einen späteren Termin vormerken. Therapeut:innen im Kanton Aargau müssen sich bewusst sein, dass die Fristen des Kantons in jedem Fall Gültigkeit haben.
  4. Kann ich mich lediglich mit Akupunktur zur Prüfung anmelden? – Nein, das war nur bis November 2018 möglich. Wenn Sie sich jetzt anmelden, müssen Sie sich in Akupunktur und Tuina prüfen lassen.
  5. Wie viele Stunden muss meine Tuina-Ausbildung beinhalten? – Dazu gibt es keine Vorgaben. Bei der Anmeldung reicht es, eine ausreichende Akupunktur-Ausbildung nachzuweisen. Die Tuina-Kompetenzen benötigen Sie in allen Prüfungsteilen, aber sie müssen keine vorgeschriebene Ausbildung absolviert haben.
  6. Ich praktiziere seit 2017. Es gab aber einen Unterbruch in meiner Berufstätigkeit (z.B. wegen Mutterschaft, Unfall, Krankheit), so dass ich nicht durchgehend 5 Jahre gearbeitet habe. Kann ich mich trotzdem anmelden? 
    • Wenn Ihre Berufshaftpflichtversicherung (oder ein anderes anerkanntes Dokument, das die Berufstätigkeit nachweist) ohne Unterbruch fünf Jahre lang bestand und wenn auch die A-Mitgliedschaft oder EMR-Registrierung durchgehend bestätigt werden kann, können sie sich regulär anmelden. Der Unterbruch der Berufstätigkeit ist für die OdA AM damit nicht erkennbar.
    • Andernfalls kann die OdA AM unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme bewilligen. Richten Sie ein entsprechendes Gesuch direkt an die OdA AM.