Kanton Zürich: Totalrevision des Gesundheitsgesetztes
Der Kanton Zürich revidiert sein Gesundheitsgesetz. Das bald 20-jährige Gesetz soll an das Bundesrecht angeglichen werden, so wird zum Beispiel der Beruf „Naturheilpraktiker:in mit eidg. Diplom“ neu aufgenommen.
Für die TCM gibt es nur wenige Anpassungen, da für die Ausübung der Akupunktur bereits heute eine Berufsausübungsbewilligung vorgeschrieben ist. Therapeut:innen, die über dieser Berufsausübungsbewilligung verfügen, profitieren von der Besitzstandwahrung, sie können also weiterhin praktizieren. Neue Berufsausübungsbewilligungen werden nach Inkrafttreten des Gesetzes nur noch an Naturheilpraktiker:innen mit eidg. Diplom vergeben. Die Arbeit unter Mentorat wird möglich sein, diese wird aber erst später in der Verordnung geregelt.
Stand der Arbeit und weitere Schritte: Die Vernehmlassung ist abgeschlossen, nun werden die Rückmeldungen ausgewertet und der Gesetzesentwurf gegebenenfalls angepasst. Sobald das revidierte Gesundheitsgesetz durch das Parlament verabschiedet ist, werden wir Sie über die in der TCM geltenden Änderungen informieren.