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Parallelbehandlungen korrekt abrechnen: überarbeitetes Video

15. Juli 2026 admin Comments Off

Im April veröffentlichten wir ein Kurzvideo zur korrekten Abrechnung von Parallelbehandlungen. Jetzt haben wir eine korrigierte Version hochgeladen.

Das hat geändert: Im ersten Video haben wir erwähnt, dass man während der Einwirkzeit (Ziffer 1146) maximal 50 % des Akupunkturhonorars verrechnen dürfe. Diese Aussage ist in dieser absoluten Form nicht korrekt.

Korrekt ist: Die Versicherungen erwarten, dass das Honorar für die Ziffer 1146 tiefer ist als bei der Akupunktur (siehe Frage B10 in den FAQ zum Tarif 590). Einige Versicherungen akzeptieren für die Ziffer 1146 maximal 50 % des Akupunkturhonorars, es gibt aber auch Versicherungen, die mehr vergüten. Sie dürfen grundsätzlich verrechnen, was Sie für richtig halten. Wenn Sie mehr verrechnen, als die Versicherung bereit ist zu vergüten, werden Sie aufgefordert, das Honorar zu senken.
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