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Kanton Bern: Maskenpflicht auch für PatientInnen ab 12.10.20

9. Oktober 2020 admin Comments Off

Im Kanton Bern werden die Schutzmassnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 bekanntlich verschärft. Wir haben uns für Sie bei der Gesundheitsdirektion Bern erkundigt, ob die neuen Bestimmungen Auswirkungen auf TCM-Praxen haben.

Im Kanton Bern gilt ab Montag, 12. Oktober 2020 in TCM-Praxen eine generelle Maskenpflicht für alle Personen, also auch für Patientinnen und Patienten.

Von der Maskentragpflicht ausgenommen sind Kinder bis zum 12. Geburtstag, sowie Personen, die nachweisen können, dass sie (in der Regel aus gesundheitlichen Gründen) keine Maske tragen können.

Für die Zungendiagnose darf die Maske abgenommen werden. Wenn Sie eine Behandlung anwenden, die im Bereich der Maske liegt, darf die Maske für die Dauer der Behandlung im “Maskenbereich” ebenfalls abgenommen werden.