Kanton Graubünden
Im Kanton Graubünden wurden die Bedingungen für die Tätigkeit im Rahmen des Moduls M7 («Mentorat») angepasst. Der Mentorand / die Mentorandin muss sich neu nicht mehr von einem/r Naturheilpraktiker/in mit eidg. Diplom anstellen lassen. Die selbständige Tätigkeit in einer eigenen Praxis ist unter Einhaltung bestimmter Regeln ab Erhalt des Zertifikats OdA AM möglich.
>> Details im Mitgliederbereich (mit Login)