Kanton Obwalden: Keine «HFP-Pflicht» für bestehende Therapeut:innen
Im Kanton Obwalden wäre es nach dem gültigen Gesundheitsgesetz ab dem 01.02.23 nicht mehr erlaubt gewesen, ohne das eidg. Diplom alternativmedizinisch tätig zu sein.
Im August haben wir die OdA AM beauftragt, mit den kantonalen Stellen in Obwalden Gespräche zur Besitzstandwahrung für jene Therapeut:innen zu führen, welche die Höhere Fachprüfung nicht ablegen möchten.
Unser Einsatz hat sich gelohnt: Therapeut:innen, welche bereits über eine kantonale Berufsausübungsbewilligung des Kantons Obwalden verfügen, dürfen bewilligungsfrei und auch ohne Höhere Fachprüfung weiter praktizieren. Sie dürfen frei entscheiden, ob sie die HFP ablegen möchten oder nicht. Wir sind erleichtert, dass es zu keinen Praxisschliessungen kommen wird.