Sprachkompetenzen
Die Krankenkasse CSS will nur noch Therapeut:innen auf ihrer Liste führen, die das Sprachniveau B2 in einer der schweizerischen Amtssprachen nachweisen können. Damit will sie erreichen, dass Therapeut:innen sich unmittelbar, also ohne Dolmetscher, mit Patienten und Fachpersonen des Gesundheitswesens austauschen können. Betroffene Therapeut:innen werden von der Versicherung direkt angeschrieben. Weitere Versicherungen könnten diesem Beispiel folgen.
Sollten Sie keine der Amtssprachen auf Niveau B2 (mündlich und schriftlich) beherrschen, empfehlen wir Ihnen, sich die fehlenden Sprachkompetenzen anzueignen und ein entsprechendes Sprachzertifikat zu erlangen.