Anpassungen im Weiterbildungsreglement
Anpassungen im Weiterbildungsreglement
Weiterbildungen dienen der fachlichen Weiterentwicklung, so steht es sinngemäss in Art. 2 des Weiterbildungsreglements. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde Artikel 6 des Reglements präzisiert:
Damit ein Kurs als Weiterbildung der Gruppe 1 angerechnet werden kann, muss er an ein TCM-Fachpublikum gerichtet sein und inhaltlich auf den Grundlagen der TCM oder auf einem höheren Ausbildungsniveaus aufbauen.