Heilmittelbestellung im Ausland
Heilmittelbestellung im Ausland
Anbieter im Ausland bieten die Möglichkeit, TCM-Heilmittel online oder über eine App zu bestellen und diese direkt an Patientinnen und Patienten in der Schweiz schicken zu lassen. Gemäss unserer Nachfrage bei Swissmedic ist dabei Folgendes zu beachten:
1. Sie sind NaturheilpraktikerIn mit eidg. Diplom in TCM mit Schwerpunkt Chinesische Arzneitherapie nach TCM.
2. Sie haben eine kantonale Bewilligung zur Abgabe von Heilmitteln.
Die Abgabebewilligung benötigen Sie auch dann, wenn das Heilmittel durch den Hersteller im Ausland der PatientIn direkt nach Hause geliefert wird.
3. Das im Ausland bestellte Heilmittel ist in der Schweiz nicht erhältlich und eine Substitution ist entweder nicht möglich oder die Umstellung auf ein anderes Heilmittel wäre sehr kompliziert.
4. Sie können Nachweise zur Qualitätskontrolle und -sicherung bei Herstellung und Transport erbringen.
Wir weisen darauf hin, dass weitere Vorschriften einzuhalten sind (z.B. Buchführungspflicht für jedes im Ausland bestellte Heilmittel mit entsprechenden Nachweisen gemäss den Punkten 3 und 4).
Die Hürden für eine Heilmittelbestellung im Ausland sind demzufolge sehr hoch und der bürokratische Aufwand ist nicht zu unterschätzen. Zudem dürfte es sehr schwierig sein, den Qualitätsnachweis (Identität, Pestizidbelastung, …) zu erbringen.
Als NaturheilpraktikerIn mit eidg. Diplom (nur diese Fachleute dürfen unter Einhaltung der Bedingungen der Punkte 2-4 für ihre Patienten Heilmittel im Ausland bestellen) ist es einfacher und sicherer, die Heilmittel bei einer etablierten Apotheke in der Schweiz zu bestellen.
Wer nicht NaturheilpraktikerIn mit eidg. Diplom ist, darf für PatientInnen keine Heilmittel im Ausland bestellen, auch wenn er oder sie über eine kantonale Abgabebewilligung für Heilmittel verfügt.