Wiedereinführung der Bewilligungspflicht im Kanton Luzern im Bereich Alternativmedizin
Seit dem 01. Januar 2021 sind im Kanton Luzern therapeutische Tätigkeiten im Bereich Alternativmedizin bewilligungspflichtig. Die TCM-Methoden Akupunktur, Tuina und Chinesische Arzneitherapie nach TCM dürfen nur